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Einleitung
Das Großherzogtum Luxemburg stellt sich als dynamisch wachsender Raum dar, von dem über die Landesgrenzen hinaus eine starke wirtschaftliche Anziehungskraft ausgeht. Diese Ausstrahlung führt zu einer bedeutenden Zuwanderung wie auch zu hohen Pendlerströmen - insbesondere im Agglomerationsraum der Stadt Luxemburg. Die Metropole Luxemburg ist seit Jahren eine dynamisch wachsende Stadtregion mit wirtschaftlicher Anziehungskraft. Über 130.000 Menschen pendeln täglich aus dem Großherzogtum, aus Frankreich, Belgien und Deutschland in die Landeshauptstadt und deren Umland, Betriebe siedeln sich an, Flächen werden ausgewiesen und bebaut und die Bevölkerung nimmt zu. Tendenz weiter steigend. Die positive wirtschaftliche Entwicklung führt vornehmlich in der Stadtregion Luxemburg zu Engpässen und Problemen, wie z.B. hohe Baulandnachfrage, Verteuerung der Bodenpreise, Anstieg des Verkehrsaufkommens, Verknappung natürlicher Ressourcen. In den angrenzenden Kommunen stellt die steigende Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr für die Kommunen zunehmend ökologische Probleme dar. Die Stadt Luxemburg und ihre Nachbargemeinden - wie z.B. Bertrange, Hesperange, Leudelange und Strassen - rücken immer näher aneinander heran, die im Raum wahrgenommenen Gemeindegrenzen verschwinden.
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Angesichts dieser Herausforderungen wird im Großherzogtum, insbesondere jedoch im Agglomerationsraum, die am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierte Entwicklung einer lebenswerten Stadt angestrebt, die die sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen in Einklang bringt. Vor diesem Hintergrund wurde im Juni 2005 - für eine Laufzeit von 5 Jahren - von der Stadt Luxemburg, den Kommunen Hesperange, Leudelange, Bertrange und Strassen sowie dem Innen- und Landesplanungsministerium eine erste "Convention relative à un Développement Intercommunal Coordonné et Intégratif du Sud-Ouest de l'agglomération de la Ville de Luxembourg" (zu Deutsch "Konvention für die koordinierte und integrative interkommunale Entwicklung im Südwestens der Agglomeration der Stadt Luxemburg"), kurz "DICI Sud-Ouest" beziehungsweise "DICI Süd-West" genannt, unterzeichnet. Um ihren Willen nach verstärkter interkommunaler Zusammenarbeit zu festigen, unterzeichnen die Partner am 1. Juli 2010 eine zweite "Konvention für die koordinierte und integrative interkommunale Entwicklung im Südwestens der Agglomeration der Stadt Luxemburg", ebenfalls für eine Dauer von 5 Jahren. Ziele der Konvention sind Verbesserung der Lebensqualität, Bewahrung der Natur, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Zusammenhalt, für eine nachhaltige Entwicklung im Süd-Westen der Agglomeration der Stadt Luxemburg, in der die Menschen auch in Zukunft gut leben und arbeiten können sollen. So soll durch eine gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise ein integrierter interkommunaler Entwicklungsplan (plan intégré de développement pluricommunal - PIDP) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Entwicklungsszenarien erstellt werden. Diese informelle Planung wird eingebettet in bzw. abgeleitet aus bestehenden Planungen wie dem Programme Directeur (2003) sowie dem IVL (2004). Sie soll die nachfolgenden Planungen koordinieren und wird mit der Aktualisierung der PAGs (PAG - plan d'aménagement général: Generalbebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan) sowie der Aufstellung von PAPs (PAP - plan d'aménagement particulier : Teilbebauungsplan) umgesetzt. Das Plangebiet umfasst den Südwesten der Stadt Luxemburg, sowie die Gemeinden Bertrange, Hesperange, Leudelange und Strassen. Als übergeordnetes Planungsziel der Konvention wird die Einbindung der Planungen im Kontext der Ausbildung der drei großen Entwicklungspole des Landes angestrebt. Dies ist ein Bestandteil zur Umsetzung der großmaßstäblichen Ziele der dezentralen Konzentration und des Polyzentrismus in Hinblick auf eine ausgewogene Entwicklung des gesamten Staatsgebietes. Dem Erhalt des kulturellen und natürlichen Erbes auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in der Umsetzung der oben genannten Ziele wird ebenso eine hohe Bedeutung beigemessen.
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Mit der Konvention verpflichten sich die Beteiligten zur Umsetzung einer abgestimmten Planung, die eine ausgewogene Verteilung von Arbeitsplätzen und Wohnraum, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs sowie die Förderung des öffentlichen und des nicht-motorisierten Verkehrs innerhalb des Planungsraums zum Ziel hat. Hiermit soll sowohl der Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, der Wohnqualität und des sozialen Zusammenhaltes, als auch der Verbesserung der Verkehrssituation und dem Schutz der natürlichen Lebensräume Rechnung getragen werden. Die Konvention stellt ein Novum in der luxemburgischen Planung dar und bedeutet für die beteiligten 5 Kommunen, für das Ministerium und anderer ministerieller Abteilungen sowie für die Planungsbüros, einen neuen, ungewohnten Weg der Planung und Abstimmung zu gehen. Zum ersten Mal sehen die kommunalen Vertreter nicht nur ihre eigenen Flächen, sondern schauen planerisch darüber hinaus und nehmen den gesamten Raum im Süd-Westen der Agglomeration der Stadt Luxemburg in ihren Blick. Das eröffnet planerische Chancen für eine interkommunale - regionale - Zusammenarbeit und verbessert die Verständigung zwischen den Kommunen über ihre Flächennutzungspläne. Kooperation, Koordination und Kommunikation sind demzufolge wichtige Bausteine der gemeinsamen Arbeit in der Konvention, um zu guten planerischen und politischen Lösungen miteinander zu kommen. Den unterzeichneten Text der ersten Konvention können Sie sich HIER anschauen. Den unterzeichneten Text der zweiten Konvention können Sie sich HIER anschauen.
Am Prozess sind folgende Akteure beteiligt:
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